Vereinsordnung

Vereinsordnung

IGRAJEM,
Verein der Spielfreunde e.V.

  1. Präambel

    Die Vereinsordnung ist der Satzung nachgeordnet und in Zweifelsfällen gelten die Regelungen der Satzung. Diese Vereinsordnung dient der Präzisierung der Aufgabenverteilung innerhalb des Vereins und insbesondere der Aufgaben innerhalb des Vorstandes.
  2. Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes

    In Ergänzung der Satzung werden in dieser Vereinsordnung die Aufgaben des Vorstandes wie folgt präzisiert:
    1. Der Vorstandsvorsitzende (m/w/d) ist verantwortlich für die Mitgliederverwaltung und vertritt den Verein nach außen hin. Er ist ebenfalls Ansprechpartner in Datenschutz-relevanten Angelegenheiten.
    2. Der zweite Vorsitzende (m/w/d) vertritt in allen Dingen, sofern der Vorstandsvorsitzende (m/w/d) die Aufgaben nicht wahrnehmen kann.
    3. Der Geschäftsführer (m/w/d) ist verantwortlich für die Finanzen des Vereins. Er wacht über Einnahmen und Ausgaben und führt darüber Buch.
    4. Der Pressewart (m/w/d) ist verantwortlich für die Außendarstellung des Vereins sowohl in traditionellen Medien, als auch im Internet bzw. sozialen Medien. Er ist Ansprechpartner für Medienanbieter und stellt ggfs Berichte und/oder zulässiges Bildmaterial für Pressemedien zur Verfügung.
    5. Der Spielewart (m/w/d) ist verantwortlich für die Verwaltung und Katalogisierung der Spiele des Vereins. Er stellt sicher, dass Spiele vollständig bleiben und hält nach wer welche Spiele ausleiht.
  3. Rechte und Pflichten der Mitglieder

    In Ergänzung der Satzung werden in dieser Vereinsordnung zusätzlich folgende Rechte der Mitglieder geregelt:
    1. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften (siehe auch § 5 Vereinsordnung) beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
      (a) das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
      (b) das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
      (c) das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
      (d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
      (e) das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO und das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO.
    2. In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder ein Stimmrecht.
  4. Beiträge der Mitglieder

    Diese Vereinsordnung regelt die Beiträge der Mitglieder wie folgt:
    1. aktive Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 25,00 € pro Geschäftsjahr.
    2. inaktive Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in Höhe von 12,50 € pro Geschäftsjahr.
    3. die einmalige Bearbeitungsgebühr für den Vereinsausweis beträgt 5,00 €.
  5. Datenschutz im Verein

    In Ergänzung der Satzung wird in dieser Vereinsordnung die Beachtung des Datenschutzes wie folgt präzisiert:
    1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
    2. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.